22.05.2006 Arbeitszeugnis gibt’s nur einmal


Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden.

Das einfache Zeugnis gibt Auskunft über das Arbeitsverhältnis und seine Dauer. Es beinhaltet eine Stellenbezeichnung, sowie eine Beschreibung des Verantwortungsbereichs des Arbeitnehmers. Zudem werden eventuelle Versetzungen oder Beförderungen benannt und das Unternehmen vorgestellt.

Im qualifizierten Zeugnis werden ausführlichere Informationen über den Arbeitnehmer genannt. Das Aufgaben- und Verantwortungsfeld und eventuelle Fortbildungen werden umfassend beschrieben, außerdem enthält das qualifizierte Zeugnis eine leistungsgerechte Beurteilung inklusive Darlegung der Stärken und der konkreten Ergebnisse des Arbeitnehmers. Ein weiterer Aspekt ist die Beschreibung der Persönlichkeit und der Führung im Unternehmen sowie der innerbetrieblichen Akzeptanz. Zusätzlich wird der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. So können potentielle neue Arbeitgeber schnell die Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen des Arbeitnehmers erkennen.

Wichtig ist, dass das qualifizierte Zeugnis nur auf Anforderung ausgestellt werden muss. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich ein solches Zeugnis wünscht, bekommt er eventuell nur ein einfaches Zeugnis ausgestellt. Nach dessen Erhalt erlischt dann der Zeugnisanspruch. Ein einfaches Zeugnis sollte nur gewählt werden, wenn der Arbeitgeber zu Recht Dinge in das Zeugnis schreiben würde, die der potentielle neue Arbeitgeber nicht wissen sollte. Werden zu Unrecht Tatsachen falsch benannt, so kann der Arbeitnehmer eine Zeugnisklage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Generell gilt, ein Zeugnis sollte so ausführlich wie möglich sein, da nur ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis neue, weiterführende Perspektiven am Arbeitsmarkt eröffnet.